Liebe Studierende,

in diesem Abschnitt finden Sie alle Informationen zum Thema Anwesenheitspflicht im Praktikum des Moduls Gleichgewicht GGW. Diese gilt für alle Studierenden, die nach der neuen Prüfungsordnung von 2022 (M-810-1-2-000) studieren.

Zu Ihrer eigenen Organisation erhalten Sie dieses NICHT rechtsverbindliche Informationsblatt mit der Auflistung der Praktika im Modul Gleichgewicht.

Rahmenbedingungen:

  • Mit der neuen Prüfungsordnung von 2022 besteht für die Zulassung zur Modulprüfung eine Anwesenheitspflicht im Praktikum des Moduls Gleichgewicht in Höhe von 80% (nach PO §14, Abs. 2). Das bedeutet, dass mindestens 34 UE von 43 UE aller Praktikumsunterrichtseinheiten (100% = 43 UE der Praktikumsunterrichtseinheiten) im Modul Gleichgewicht besucht werden müssen.
  • Bei nicht erreichen der 80% Anwesenheit kann in Ausnahmefällen eine Ersatzleistung zur Kompensation in Anspruch genommen werden. Ein Anspruch auf Ersatzleistung besteht nicht. Ersatzleistungen können nur angeboten werden, wenn dadurch die versäumten Lehrinhalte sinnvoll nachgeholt werden können.
  • Die Ersatzleistung wird ausschließlich ab einer Anwesenheit von 30 UE bis 33 UE der Praktikumsunterrichtseinheiten angeboten.
  • Bei einer Anwesenheit von weniger als 30 UE der Praktikumsunterrichtseinheiten gilt die Anwesenheitspflicht als nicht erfüllt und kann nicht mehr durch Ersatzleistungen kompensiert werden. Die Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung im Modul GGW ist damit nicht erfüllt und die Teilnahme an den Prüfungen in diesem Modul ist ausgeschlossen. Die Wiederholung des Moduls Gleichgewicht ist erst im darauffolgenden Sommersemester möglich.

ID-Kontrolle:

  • Der Dozent oder die Dozentin der Lehrveranstaltung stellt die Anwesenheit im Laufe der jeweiligen Veranstaltungstermine fest.
  • Die Studierenden haben eine Mitwirkungspflicht, indem Sie auf die korrekte Eintragung ihrer Anwesenheit achten.
  • Entschuldigte Verspätungen bis zu 15 Minuten nach Beginn der Veranstaltung werden in Ausnahmefällen toleriert. Bei späterem Eintreffen wird die Anwesenheit nicht mehr angerechnet.
  • Bitte bringen Sie zu den Praktika immer einen Ausweis mit Bild mit.

Bedarf an Ersatzleistungen:

  • Sollte es in Ausnahmefällen dazu kommen, dass eine Ersatzleistung notwendig sein wird, senden Sie bitte eine Mail bis spätestens zum 28.06.2024 um 18:00 Uhr mit einer Auflistung all Ihrer verpassten Praktikumsunterrichtseinheiten an die Lehrkoordinatorin für Gleichgewicht (Stephanie.Neumann@med.uni-augsburg.de) und setzen das Prüfungsteam der Medizinischen Fakultät (pruefungen@med.uni-augsburg.de) in CC dieser Mail.
  • Ersatzleistungen müssen bis spätestens zum 11.07.24 nachgeholt sein! Diese können bei der Zulassung zur Modulprüfung sonst nicht mehr berücksichtigt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr DEMEDA-Team