Liebe Studierende,

in diesem Abschnitt finden Sie alle Informationen zum Thema Anwesenheitspflicht im Praktikum des Moduls Leben und Sterben LUS. Diese gilt für alle Studierenden, die nach der neuen Prüfungsordnung von 2022 (M-810-1-2-000) studieren. 

Zu Ihrer eigenen Organisation erhalten Sie dieses NICHT rechtsverbindliche Informationsblatt mit der Auflistung der Praktika im Modul Leben und Sterben.

Rahmenbedingungen:

  • Mit der neuen Prüfungsordnung von 2022 besteht für die Zulassung zur Modulprüfung eine Anwesenheitspflicht im Praktikum des Moduls Leben und Sterben in Höhe von 80% (nach PO §14, Abs. 2). Das bedeutet, dass mindestens 3 UE von 4 UE aller Praktikumsunterrichtseinheiten(100% = 
    4 UE der Praktikumsunterrichtseinheiten) im Modul Leben und Sterben besucht werden müssen.
  • Bei nicht erreichen der 80% Anwesenheit kann in Ausnahmefällen eine Ersatzleistung zur Kompensation in Anspruch genommen werden. Ein Anspruch auf Ersatzleistung besteht nicht. Ersatzleistungen können nur angeboten werden, wenn dadurch die versäumten Lehrinhalte sinnvoll nachgeholt werden können. 
  • Die Ersatzleistung kann ausschließlich ab einer Anwesenheit von 2 UE der Praktikumsunterrichtseinheiten angeboten werden.
  • Bei einer Anwesenheit von weniger als 2 UE der Praktikumsunterrichtseinheiten gilt die Anwesenheitspflicht als nicht erfüllt und kann nicht mehr durch Ersatzleistungen kompensiert werden. Die Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung im Modul LUS ist damit nicht erfüllt und die Teilnahme an den Prüfungen in diesem Modul ist ausgeschlossen. Die Wiederholung des Moduls Leben und Sterben ist erst im darauffolgenden Sommersemester möglich.

ID-Kontrolle:

  • Der Dozent oder die Dozentin der Lehrveranstaltung stellt die Anwesenheit im Laufe der jeweiligen Veranstaltungstermine fest. 
  • Die Studierenden haben eine Mitwirkungspflicht, indem Sie auf die korrekte Eintragung ihrer Anwesenheit achten.
  • Entschuldigte Verspätungen bis zu 15 Minuten nach Beginn der Veranstaltung werden in Ausnahmefällen toleriert. Bei späterem Eintreffen wird die Anwesenheit nicht mehr angerechnet.
  • Bitte bringen Sie zu den Praktika immer einen Ausweis mit Bild mit.

Bedarf an Ersatzleistungen: 

  • Sollte es in Ausnahmefällen dazu kommen, dass eine Ersatzleistung notwendig sein wird, senden Sie bitte eine Mail bis spätestens zum 28.06.2024 um 18:00 Uhr mit einer Auflistung all Ihrer verpassten Praktikumsunterrichtseinheiten an den Modulverantwortlichen für Leben und Sterben (Rudolf.Schubert@med.uni-augsburg.de) und setzen das Prüfungsteam der Medizinischen Fakultät (pruefungen@med.uni-augsburg.de) in CC dieser Mail.
  • Ersatzleistungen müssen bis spätestens zum 11.07.24 nachgeholt sein und die Studierenden sind hierbei in der Bringschuld! Die Ersatzleistungen können bei der Zulassung zur Modulprüfung sonst nicht mehr berücksichtigt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr DEMEDA-Team