Wissenschaftlicher Longitudinalkurs I (Modulteil 4)
Liebe
Studierende,
in diesem Abschnitt finden Sie alle Informationen zum Thema Anwesenheitspflicht
im Praktikum des Moduls Wissenschaftlicher Longitudinalkurs WLK I. Diese gilt für alle Studierenden, die nach der neuen Prüfungsordnung
von 2022 (M-810-1-2-000) studieren.
Zu Ihrer eigenen Organisation erhalten Sie dieses NICHT rechtsverbindlicheInformationsblatt mit der Auflistung der Praktika im Modul Wissenschaftlicher Longitudinalkurs I (1. Studienabschnitt: 1.-4. Semester).
Rahmenbedingungen:
- Mit der neuen Prüfungsordnung von 2022 besteht für die Zulassung zur mündlichen Modulprüfung im Praktikum des Moduls Wissenschaftlicher Longitudinalkurs I - Modulteil 4 (über alle vier Semester hinweg) eine Anwesenheitspflicht in Höhe von 80% (nach PO §14, Abs. 2). Das bedeutet, dass mindestens 21 UE von 26 UE der Praktikumsunterrichtseinheiten (100% = 26 UE der Praktikumsunterrichtseinheiten) im Modul Wissenschaftlicher Longitudinalkurs besucht werden müssen.
- Bei nicht erreichen der 80% Anwesenheit kann in Ausnahmefällen eine Ersatzleistung zur Kompensation in Anspruch genommen werden. Ein Anspruch auf Ersatzleistung besteht nicht. Ersatzleistungen können nur angeboten werden, wenn dadurch die versäumten Lehrinhalte sinnvoll nachgeholt werden können.
- Die Ersatzleistung wird ausschließlich ab einer Anwesenheit von 18 UE der Praktikumsunterrichtseinheiten angeboten.
- Die Anwesenheiten werden nur mit einer Unterschrift der Lehrperson als gültig anerkannt.
- Bei einer Anwesenheit von weniger als 18 UE der Praktikumsunterrichtseinheiten gilt die Anwesenheitspflicht als nicht erfüllt und kann nicht mehr durch Ersatzleistungen kompensiert werden. Die Zulassungsvoraussetzung zur mündlichen Prüfung im Modul WLK I - Modulteil 4 ist damit nicht erfüllt und die Teilnahme an dieser Prüfung in diesem Modul ist ausgeschlossen.
ID-Kontrolle:
- Der Dozent oder die Dozentin der Lehrveranstaltung stellt die Anwesenheit im Laufe der jeweiligen Veranstaltungstermine fest.
- Die Studierenden haben eine Mitwirkungspflicht, indem Sie auf die korrekte Eintragung ihrer Anwesenheit achten.
- Entschuldigte Verspätungen bis zu 15 Minuten nach Beginn der Veranstaltung werden in Ausnahmefällen toleriert. Bei späterem Eintreffen wird die Anwesenheit nicht mehr angerechnet.
- Bitte bringen Sie zu den Praktika immer einen Ausweis mit Bild mit.
Bedarf an Ersatzleistungen:
- Sollte es in Ausnahmefällen dazu kommen, dass eine Ersatzleistung notwendig sein wird, mailen Sie bitte bis spätestens zum 27.06.2025 um 18:00 Uhr eine Auflistung aller verpassten Praktikumsunterrichtseinheiten an die Modulverantwortliche für den Wissenschaftlichen Longitudinalkurs WLK I (Miriam.Kunz@med.uni-augsburg.de) UND die Praktikumsverantwortlichen jenes Fach, bei dem Sie die meistern UEs versäumt haben (Anatomie: Ramona.Schmid@med.uni-augsburg.de; peter.wieghofer@med.uni-augsburg.de; Biochemie: ute.friedrich@med.uni-augsburg.de; Physiologie: kristin.pogoda@med.uni-augsburg.de ) und setzen bitte auch das Prüfungsteam der Medizinischen Fakultät (pruefungen@med.uni-augsburg.de)
- Ersatzleistungen müssen bis spätestens zum 11.07.2025 nachgeholt sein und die Studierenden sind hierbei in der Bringschuld! Die Ersatzleistungen können bei der Zulassung zur Modulprüfung sonst nicht mehr berücksichtigt werden.
Mit
freundlichen Grüßen
Ihr DEMEDA-Team