Den Informationsbereich mit den Foren und dem Feedback für das 1. Semester finden Sie hier.


Liebe Studierende,

in diesem Abschnitt finden Sie alle Informationen zum Thema Anwesenheitspflicht im Praktikum des Moduls Bewegung BEW. Diese gilt für alle Studierenden, die nach der neuen Prüfungsordnung von 2022 (M-810-1-2-000) studieren.

Zu Ihrer eigenen Organisation erhalten Sie dieses NICHT rechtsverbindliche Informationsblatt mit der Auflistung der Praktika im Modul Bewegung.

Rahmenbedingungen:

  • Mit der neuen Prüfungsordnung von 2022 besteht für die Zulassung zur Modulprüfung eine Anwesenheitspflicht im Praktikum des Moduls Bewegung in Höhe von 80% (nach PO §14, Abs. 2). Das bedeutet, dass mindestens 46 UE von 57 UE der Praktikumsunterrichtseinheiten (100% = 57 UE der Praktikumsunterrichtseinheiten) im Modul Bewegung besucht werden müssen.
  • Bei nicht erreichen der 80% Anwesenheit kann in Ausnahmefällen eine Ersatzleistung zur Kompensation in Anspruch genommen werden. Ein Anspruch auf Ersatzleistung besteht nicht. Ersatzleistungen können nur angeboten werden, wenn dadurch die versäumten Lehrinhalte sinnvoll nachgeholt werden können.
  • Die Ersatzleistung wird ausschließlich ab einer Anwesenheit von 40 UE bis 45 UE der Praktikumsunterrichtseinheiten angeboten.
  • Bei einer Anwesenheit von weniger als 40 UE der Praktikumsunterrichtseinheiten gilt die Anwesenheitspflicht als nicht erfüllt und kann nicht mehr durch Ersatzleistungen kompensiert werden. Die Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung im Modul BEW ist damit nicht erfüllt und die Teilnahme an den Prüfungen in diesem Modul ist ausgeschlossen. Die Wiederholung des Moduls Bewegung ist erst im darauffolgenden Wintersemester möglich.

ID-Kontrolle:

  • Der Dozent/die Dozentin der Lehrveranstaltung stellt die Anwesenheit im Laufe der jeweiligen Veranstaltungstermine fest.
  • Die Studierenden haben eine Mitwirkungspflicht, indem Sie auf die korrekte Eintragung ihrer Anwesenheit achten.
  • Bitte bringen Sie zu den Praktika immer einen Ausweis mit Bild mit.

Bedarf an Ersatzleistungen:

  • Sollte es in Ausnahmefällen dazu kommen, dass eine Ersatzleistung notwendig sein wird, senden Sie bitte eine Mail bis spätestens zum 17.01.2025 um 18:00 Uhr mit einer Auflistung all Ihrer verpassten Praktikumsunterrichtseinheiten an den Modulverantwortlichen für Bewegung (Rudolf.Schubert@med.uni-augsburg.de) und setzen das Prüfungsteam der Medizinischen Fakultät (pruefungen@med.uni-augsburg.de) in CC dieser Mail.
  • Ersatzleistungen müssen bis spätestens zum 28.01.25 nachgeholt sein! Zu einem späteren Zeitpunkt erbrachte Ersatzleistungen können bei der Zulassung zur Modulprüfung sonst nicht mehr berücksichtigt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr DEMEDA-Team