Wissenschaftlicher Longitudinalkurs I (Modulteil 3)
Den Informationsbereich mit den Foren und dem Feedback für das 3. Semester finden Sie hier.
Liebe
Studierende,
in diesem Abschnitt finden Sie alle Informationen zum Thema Anwesenheitspflicht
im Praktikum des Moduls Wissenschaftlicher Longitudinalkurs WLK I. Diese gilt für alle Studierenden, die nach der neuen Prüfungsordnung
von 2022 (M-810-1-2-000) studieren.
Zu Ihrer eigenen Organisation erhalten Sie dieses NICHT rechtsverbindliche Informationsblatt mit der Auflistung der Praktika im Modul Wissenschaftlicher Longitudinalkurs I (1. Studienabschnitt: 1.-4. Semester).
Rahmenbedingungen:
- Mit der neuen Prüfungsordnung von 2022 besteht für die Zulassung zur mündlichen Modulprüfung im Praktikum des Moduls Wissenschaftlicher Longitudinalkurs I - Modulteil 4 (über alle vier Semester hinweg) eine Anwesenheitspflicht in Höhe von 80% (nach PO §14, Abs. 2). Das bedeutet, dass mindestens 21 UE von 26 UE der Praktikumsunterrichtseinheiten (100% = 26 UE der Praktikumsunterrichtseinheiten) im Modul Wissenschaftlicher Longitudinalkurs besucht werden müssen.
- Bei nicht erreichen der 80% Anwesenheit kann in Ausnahmefällen eine Ersatzleistung zur Kompensation in Anspruch genommen werden. Ein Anspruch auf Ersatzleistung besteht nicht. Ersatzleistungen können nur angeboten werden, wenn dadurch die versäumten Lehrinhalte sinnvoll nachgeholt werden können.
- Die Ersatzleistung wird ausschließlich ab einer Anwesenheit von 18 UE der Praktikumsunterrichtseinheiten angeboten.
- Bei einer Anwesenheit von weniger als 18 UE der Praktikumsunterrichtseinheiten gilt die Anwesenheitspflicht als nicht erfüllt und kann nicht mehr durch Ersatzleistungen kompensiert werden. Die Zulassungsvoraussetzung zur mündlichen Prüfung im Modul WLK I - Modulteil 4 ist damit nicht erfüllt und die Teilnahme an dieser Prüfung in diesem Modul ist ausgeschlossen.
ID-Kontrolle:
- Der Dozent oder die Dozentin der Lehrveranstaltung stellt die Anwesenheit im Laufe der jeweiligen Veranstaltungstermine fest.
- Die Studierenden haben eine Mitwirkungspflicht, indem Sie auf die korrekte Eintragung ihrer Anwesenheit achten.
- Entschuldigte Verspätungen bis zu 15 Minuten nach Beginn der Veranstaltung werden in Ausnahmefällen toleriert. Bei späterem Eintreffen wird die Anwesenheit nicht mehr angerechnet.
- Bitte bringen Sie zu den Praktika immer einen Ausweis mit Bild mit.
Bedarf an Ersatzleistungen:
- Sollte es in Ausnahmefällen dazu kommen, dass eine Ersatzleistung notwendig sein wird, wenden Sie sich bitte per Mail mit einer Auflistung all Ihrer verpassten Praktikumsunterrichtseinheiten an die Modulverantwortliche für den Wissenschaftlichen Longitudinalkurs WLK I (Miriam.Kunz@med.uni-augsburg.de) und setzen das Prüfungsteam der Medizinischen Fakultät (pruefungen@med.uni-augsburg.de) in CC dieser Mail.
Mit
freundlichen Grüßen
Ihr DEMEDA-Team